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Notariat


Unsere notariellen Leistungen

Notariat

Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes, die die Beteiligten unabhängig und unparteiisch betreuen. Dabei obliegt Notaren insbesondere der Schutz der Interessen rechtlich unerfahrener Beteiligter. Aufgabe von Notaren ist die Ermittlung der Ziele und Wünsche der Beteiligten. Sie beraten und betreuen bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Notare haben bei der Vertragsgestaltung Lösungen für etwaige künftige Konflikte der Beteiligten zu berücksichtigen.

Immobilienrecht

Ein Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit ist das Immobilienrecht, der Kauf oder die Überlassung von Grundstücken, Erbbaurechten, bestehender oder aufgrund eines Bauträgervertrages noch zu errichtender Eigentumswohnungen, allerdings auch die Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum.

Notare entwerfen nach den Vorstellungen der Beteiligten die Verträge unter Berücksichtigung gesetzlicher und von der Rechtsprechung entwickelter Vorgaben, verhandeln und erläutern diese anlässlich der Beurkundung, betreuen die Abwicklung der Verträge, holen die erforderlichen Genehmigungen ein, unterrichten Behörden, Finanzamt, stimmen mit im Grundbuch besicherten Banken die Ablösung der Kredite eines Verkäufers und mit den kaufpreisfinanzierenden Banken die Absicherung der Finanzierungskredite durch Grundpfandrechte zugunsten der Bank am Grundstück ab. Es ist die Aufgabe von Notaren zu beachten, dass der zu beurkundende Vertrag regelt, dass der Verkäufer seine Immobilie nicht verliert, ohne den Kaufpreis zu erhalten und dass der Käufer den Kaufpreis erst zahlt, wenn der Eigentumserwerb sichergestellt ist.

Vorsorgevollmacht

Als Vorsorgemaßnahme zur Vermeidung eines Betreuungsverfahrens bietet sich die Erteilung einer zu beurkundenden Vorsorgevollmacht an. Jeder Erwachsene kann durch die Bestellung eines Vorsorgebevollmächtigten eine etwaige spätere Betreuung vermeiden, indem er bereits im Vorhinein einer oder mehreren vertrauenswürdigen Personen Vollmacht erteilt zur Vermögensverwaltung und Gesundheitssorge einschließlich einer Patientenverfügung, in welcher der Patient für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit im Vorhinein festlegt, ob er in bestimmte Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder diese untersagt.
Notare berücksichtigen bei der Gestaltung die Vorgaben und Möglichkeiten des Gesetzgebers und der Rechtsprechung.

Eheverträge

Schließen Eheleute den Bund fürs Leben, so gelten für sie die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Ehe. Diese Vorschriften betreffen insbesondere die Bereiche Güterrecht, Unterhalt und Versorgung im Alter. Die gesetzlichen Regelungen können durch einen Ehevertrag den jeweiligen persönlichen Verhältnissen der Eheleute angepasst werden. Um die unparteiische rechtliche Beratung vor Abschluss eines Ehevertrages sicherzustellen, schreibt der Gesetzgeber die Beurkundung von Eheverträgen zwingend vor.

Notare erläutern die bestehenden Gestaltungsspielräume und beraten, damit auch im Falle einer Scheidung eine faire und für beide Parteien angemessene Regelung besteht. Der Güterstand regelt die Zuordnung des Vermögens während der Ehe und für den Fall der Scheidung. Daneben können durch Ehevertrag Vereinbarungen zur Frage des Unterhalts im Falle der Scheidung der Ehe getroffen werden sowie zum Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich).

Auch wenn die Eheleute bereits getrennt leben oder wenn die Ehe gescheitert ist, ist häufig der Abschluss eines Ehevertrags zur Regelung der Trennungszeit und der Scheidungsfolgen möglich und sinnvoll, zudem wesentlich günstiger als der anwaltlich begleitete Streit vor dem Familiengericht.

Testament und Erbverträge

Für die Zeit nach dem Tode sorgen die wenigsten vor. Es ist eine Aufgabe der Notare, sich mit Fragen der aktiven Gestaltung der Erbfolge zu befassen. Notare können in einem persönlichen Gespräch die komplexe Materie des Erbrechts erläutern und passende Lösungen anbieten. Dabei haben notarielle Testamente und Erbverträge neben einer klaren wirksamen Erbregelung den Vorteil, dass im Regelfall ein oder mehrere kostenpflichtige Erbscheine nach dem Erbfall nicht mehr erforderlich sind.
Neben der vorsorgenden Gestaltung des Erbfalls durch Verfügungen von Todes wegen stehen Notare auch nach dem Erbfall zur Regelung von Nachlassangelegenheiten insbesondere für Erbscheinsanträge, Erbausschlagungen und Erbauseinandersetzungen bereit.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Notare beraten im Handels- und Gesellschaftsrecht über die passende Gesellschaftsform, deren Vor- und Nachteile. Sie erklären Strukturen der Personengesellschaften wie z. B. der Kommanditgesellschaft, der Kapitalgesellschaften wie z. B. der GmbH. Vielfach sind Gesellschaftsverträge beurkundungsbedürftig, indes helfen auch notariell entworfene, nicht beurkundungsbedürftige Gesellschaftsverträge z.B. der Gesellschaft bürgerlichen Rechts späteren Streit zu vermeiden. Handelsregisteranmeldungen, die ein Notar papierlos elektronisch beglaubigt vornimmt, sind stets beurkundungspflichtig.

Notare begleiteten die Gesellschafter in Gesellschafterversammlungen, bei Anteilsverkäufen und Geschäftsführer bei späteren Änderungen, die Gesellschaften bei Unternehmsverkäufen oder deren Umwandlung in eine andere Rechtsform.

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In unserer Kanzlei beraten Sie in Notariatsfragen
Frau Notarin Silja Bredenbreuker und
Frau Notarin Ulrike Hagena

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Silja Bredenbreuker
– Notarin –

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– Notarin –

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