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Familienrecht


Fachanwaltsgebiet

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Beziehungen von Familienmitgliedern untereinander sowie die Beziehungen zwischen Familie und Staat.

Familie ist dabei nach heutigem Verständnis die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen Kindern und Eltern – unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind und ob sie mit leiblichen, Adoptiv-, Stief- oder Pflegekindern zusammenleben.

Kernbereiche des im Vierten Buch des BGB geregelten Familienrechts sind die Regelung von Unterhalt für Kinder, getrenntlebende bzw. geschiedene Ehepartner oder Eltern sowie die Fragen des Sorgerechts und des Umgangs mit den gemeinsamen Kindern nach einer Trennung  oder Scheidung. Darüber hinaus regelt es, wie im Streitfall mit gemeinsamen Schulden, einer gemeinsamen Immobilie oder dem Vermögen der Eheleute (Zugewinn) umzugehen ist. Es bestimmt die Voraussetzungen für die Ehescheidung und den Ausgleich der Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs.

Seit 2009 gehören auch die Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung zum Familienrecht.

Die Familiengerichte sind außerdem zuständig für einstweilige Anordnungen (Schutz- und Wohnungszuweisungsanordnungen) nach dem Gewaltschutzgesetz bei häuslicher Gewalt und Stalking.

Unsere Aufgabe

Unsere Aufgabe als Fachanwältinnen für Familienrecht ist es, Ihnen mit Augenmaß und Sachverstand in gerichtlichen und außergerichtlichen familienrechtlichen Konflikten zur Seite zu stehen, um das für Ihren Fall beste Ergebnis zu erreichen.

Finanzielle Streitigkeiten zwischen den Eltern anlässlich der Trennung sind häufig kostenintensiv und belastend für die Kinder. Es kann daher sinnvoll sein, verbindliche Regelungen für den Fall der Trennung bereits „in guten Zeiten“, also vor der Eheschließung bzw. während des ehelichen Zusammenlebens zu schließen. Dies ist im Rahmen eines notariellen Ehevertrags möglich. Selbstverständlich kann ein solcher Vertrag zur Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen auch noch nach dem Scheitern der Ehe geschlossen werden.

Wir unterstützen Sie bei allen familienrechtlichen Fragestellungen kompetent und zielorientiert – vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.

Ihre Ansprechpartnerinnen

In unserer Kanzlei beraten Sie als Fachanwältinnen in Familienrechtsfragen
Frau Rechtsanwältin Haagen und
Frau Rechtsanwältin und Notarin Hagena .

Direkter Kontakt

Annette Haagen
– Fachanwältin für Familienrecht –

Juliane Liedig (Sekretariat)

0531  22002-19
liedig@notarerechtsanwaelte.de

Ulrike Hagena
– Fachanwältin für Familienrecht –

Kristin Zimmermann (Sekretariat)

0531  22002-17
zimmermann@notarerechtsanwaelte.de

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