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Erbrecht


Fachanwaltsgebiet

Erbrechtsfragen

Das Fachanwaltsgebiet Erbrecht umfasst neben Regelungen im Hinblick auf den Übergang des Vermögens eines Erblassers bei seinem Tod auf einen Erben oder eine Erbengemeinschaft bei gesetzlicher Erbfolge oder gewillkürter Erbfolge (Testament oder Erbvertrag) auch Bestimmungen zum Pflichtteilsrecht und der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, vertreten Sie bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen außergerichtlich und gerichtlich.

Unseren Rat erhalten Sie bei der Gestaltung von Erbauseinandersetzungsverträgen und unsere Unterstützung in Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins. Wir sind Ihnen bei der Regulierung ausländischen Nachlassvermögens behilflich und sind über die Landesgrenze hinweg im Internationalen Erbrecht tätig.

Zu unserem Aufgabengebiet im Erbrecht gehören auch Testamentsvollstreckungen.

Ihre Ansprechpartnerin

In unserer Kanzlei berät Sie Frau Rechtsanwältin und Notarin Hagena als Fachanwältin in Erbrechtsfragen.

Direkter Kontakt

Ulrike Hagena
– Fachanwältin für Erbrecht –

Kristin Zimmermann (Sekretariat)

0531  22002-17
zimmermann@notarerechtsanwaelte.de

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38102 Braunschweig
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